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   VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 2 K 14.00481   

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https://dejure.org/2015,29788
VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 2 K 14.00481 (https://dejure.org/2015,29788)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10.09.2015 - AN 2 K 14.00481 (https://dejure.org/2015,29788)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10. September 2015 - AN 2 K 14.00481 (https://dejure.org/2015,29788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Klageerhebung, Telefax, rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung, Darlehen unter Angehörigen, Neuberechnung, BAföG-Leistungen, eigenhändige Unterschrift

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824

    Zum Treuhandverhältnis unter Angehörigen im Zusammenhang mit beantragter

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 2 K 14.00481
    In den Auszahlungen wären gegebenenfalls rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügungen zu erblicken, die nach der Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 13.1.1983, NJW 1983, 2829, BayVGH, U.v. 28.1.2009, 12 B 08.824 - juris -) im ausbildungsförderungsrechtlichen Sinne nicht als Vermögensminderung angerechnet werden, unabhängig davon, ob sie zivilrechtlich wirksam sind oder nicht.

    Für die rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung verlangt die Rechtsprechung kein subjektiv verwerfliches Vorgehen (vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2009, 12 B 08.824 - juris -), sondern objektiv lediglich den Widerspruch zum Gesetzeszweck, dass eigenes Vermögen vorrangig vor anderen Verwendungszwecken für die eigene Ausbildung eingesetzt werden muss sowie das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung.

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 2 K 14.00481
    Aufgrund der Missbrauchsgefahr und weil der Umstand von das Vermögen mindernden Schulden allein die Sphäre des Auszubildenden betrifft, stellt die Rechtsprechung strenge Anforderungen an den Nachweis des Abschlusses und der Ernsthaftigkeit von Darlehensverträgen unter Familienangehörigen (BVerwG, U.v. 4.9.2008, 5 C 30/07 - juris -, BayVGH, B.v. 20.5.2009, 12 C 09.378 - juris -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2007 - 18 E 787/07

    Klageschrift Unterschrift Prozessbevollmächtigter Zurückverweisung

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 2 K 14.00481
    Zum einen wurde mit der Klageerhebung eine vom Kläger unterzeichnete Vollmacht mitübersandt, bei der es sich allerdings (abweichend von der Entscheidung des OVG Münster, B.v.16.8.2007, NVwZ 2008, 344) nicht um eine reine Prozessvollmacht gehandelt hat, die vielmehr bereits zur Erhebung des Widerspruchs erteilt worden war, sodass aus der Erteilung der Vollmacht noch nicht der unbedingte Wille des Klägers zur Klageerhebung geschlossen werden kann.
  • VGH Bayern, 20.05.2009 - 12 C 09.378

    Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 2 K 14.00481
    Aufgrund der Missbrauchsgefahr und weil der Umstand von das Vermögen mindernden Schulden allein die Sphäre des Auszubildenden betrifft, stellt die Rechtsprechung strenge Anforderungen an den Nachweis des Abschlusses und der Ernsthaftigkeit von Darlehensverträgen unter Familienangehörigen (BVerwG, U.v. 4.9.2008, 5 C 30/07 - juris -, BayVGH, B.v. 20.5.2009, 12 C 09.378 - juris -).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    nur bei eindeutiger speziell auf Klageerhebung ausgerichteter Vollmacht: VG Ansbach, U.v. 10.9.2015 - AN 2 K 14.00481 - juris Rn. 24).

    2019, § 81 Rn. 6; enger wohl auch SächsOVG, B.v. 25.9.2006 - A 2 B 724/05 - juris Rn. 4; B.v. 6.11.2019 - 3 A 866/19 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 15.6.1999 - 4 L 2232/99 - juris Rn 4 f. m.w.N.; BGH, B.v. 4.5.1994 - XII ZB 21/94 - NJW 1994, 2097; VG Greifswald, U.v. 23.11.1999 - 2 A 2170/97 - juris Rn. 26 f.; VG Schwerin, U.v. 3.9.2018 - 16 A 4446/17 As SN - juris Rn. 19 ff.; VG Hamburg, U.v. 19.8.2010 - 10 K 562/10 - juris Rn. 20 ff.), spricht im vorliegenden Fall gegen eine für sich selbst sprechende (keines Beweises bedürfende), der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, sowie gegen eine zudem gem. § 82 VwGO formgemäße Klageerhebung der Umstand, dass die fehlende Seite 2 der Klageschrift auch den Klageantrag enthielt und zudem auch der als Anlage beigefügte Bescheid nur derart auszugsweise vorgelegt wurde, dass allein aus den gefaxten Unterlagen wohl nicht hinreichend klar wird, was eigentlich Gegenstand der Klage sein sollte (anders als z.B. in den Fallgestaltungen bei BayVGH, B.v. 5.1.2021 - 4 ZB 20.644 - juris Rn. 12; VG Ansbach, U.v. 10.9.2015 - AN 2 K 14.00481 - juris Rn. 24).

  • VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17

    BAföG; rückwirkende Rücknahme eines Bewilligungsbescheides

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Klägerin auch nach der Barabhebung weiterhin Eigentümerin des Geldes geblieben ist (so auch: VG Ansbach, Urteil vom 10. September 2015 - AN 2 K 14.00481 -, juris Rn. 31).

    (1) Der erforderliche zeitliche Zusammenhang zwischen der Vermögensverfügung und der Beantragung von Ausbildungsförderung wäre gegeben, denn die Übereignung des Geldbetrags soll am 2. April 2012, mithin knapp drei Monate vor Stellung des Antrags auf Ausbildungsförderung, erfolgt sein (vgl. hierzu VG München, Urteil vom 29. März 2012 - 12 A 2098/10 -, juris Rn. 49 [drei Monate]; VG Ansbach, Urteil vom 10. September 2015 - AN 2 K 14.00481 -, juris Rn. 34 [sechs Monate]).

    Allerdings spricht vorliegend ganz erheblich gegen eine darlehensweise Überlassung der Geldmittel für den Führerschein, dass die Zeugin R. trotz ihrer schwierigen finanziellen Situation die Kosten für den Führerschein der Klägerin darlehensweise übernommen haben soll, obwohl die Klägerin bereits im Jahre 2009 - also zu dem Zeitpunkt, als die Entscheidung gefallen ist, dass die Klägerin den Führerschein erwerben soll - über erhebliches Vermögen auf ihrem Sparbuch bei der A-Bank verfügt hat (so auch: VG Ansbach, Urteil vom 10. September 2015 - AN 2 K 14.00481 -, juris Rn. 33).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - 6 M 88.16

    Ausräumung der Indizwirkung für einen Rechtsmissbrauch bei einer zeitnah zur

    Aus Sicht des Senats spricht zwar viel dafür, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht von der Unzulässigkeit der Klage mangels eigenhändiger Unterschrift des Aufgabetelefaxes ausgeht, weil die eindeutige Urheberschaft der Klage aufgrund der mit dem Telefax zusätzlich übersandten Anlagen mit rechtserheblichen Unterlagen aus dem Verwaltungsverfahren sowie der zur Klageerhebung erteilten Vollmacht feststehen dürfte (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 10. September 2015 - AN 2 K 14.00481 -, Rn. 24 bei juris).
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